Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 28. Januar 2026
1. Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden / Veranstalter und Jon Thomas (folgend auch: Johannes Tomaschko oder DJ) abgeschlossen wird.
2. Vertragsabschluss
a) Bei jeder Buchung erhält der Kunde / Veranstalter einen schriftlichen Vertrag, den er innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurücksenden muss, um die Buchung abzuschließen. Verstreicht diese Frist, so ist Johannes Tomaschko nicht weiter an die im Vertrag vereinbarten Leistungen und Konditionen gebunden.
b) Alle Verträge werden bei Unterzeichnung durch den Kunden / Veranstalter und Johannes Tomaschko, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig.
3. Widerruf und Rücktritt vom Vertrag
a) Der Kunde / Veranstalter kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach beidseitiger Unterschrift des Vertrages ohne Angaben von Gründen schriftlich per E-Mail oder per Post widerrufen.
b) Ein Rücktritt bzw. eine Vertragskündigung seitens des Kunden / Veranstalters von einem bereits geschlossenen Vertrag ist nach Verstreichen der Widerrufsfrist mit folgenden Konditionen möglich:
bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 300,00 € Stornierungsgebühr
bis 15 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage Stornierungsgebühr,
ab 14 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage Stornierungsgebühr.
4. Preise, Zahlung und Verzug
a) Alle Preise verstehen sich in EUR und sind Bruttopreise. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.
b) Die vereinbarte Gage ist bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung in voller Höhe und ohne Abzüge per Überweisung zu begleichen oder am Tag der Veranstaltung in bar zu zahlen.
c) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Johannes Tomaschko berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen und Mahngebühren zu erheben.
d) Alle durch den Zahlungsverzug bedingten Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten usw.) sind in vollem Umfang durch den Kunden / Veranstalter zu zahlen.
5. Leistungserfüllung
a) Die Leistungserfüllung durch Johannes Tomaschko als DJ umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen. Diese umfassen das Spielen von Musik im vereinbarten Zeitraum. Sollte von Johannes Tomaschko keine Technik gestellt werden, so ist vom Veranstalter spezielles Equipment (siehe 6b) zu stellen.
b) Falls im Vertrag festgehalten, umfasst die Leistungserbringung die Anlieferung, den Auf- und Abbau sowie den Transport von Technik am vereinbarten Veranstaltungsort.
c) Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Standardaufbauzeit beträgt ca. 1 Stunde; die Standardabbauzeit ca. 30 Minuten. Die genannten Zeiten gelten für Musik- und Lichtanlagen bis ca. 200 Personen. Die genaue Zeit für den Aufbau kann bei Mehraufwand und größerer Technik von den zuvor genannten Zeiten abweichen.
d) Falls der Aufbau zu anderen Zeiten gewünscht ist, so fällt zusätzlich eine Aufwandspauschale von 50,00 EUR pro angebrochene 50 Kilometer an. Gleiches gilt für den Abbau, wenn dieser nicht unmittelbar nach der Veranstaltung stattfinden kann.
e) Die DJ-Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Tätigkeit des DJs beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Sollte Johannes Tomaschko auf Kundenwunsch früher mit seiner Tätigkeit beginnen oder länger als vereinbart spielen, so wird diese Zeit mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz berechnet.
f) Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
g) Bei vom Kunden / Veranstalter oder der Veranstaltungslokalität gestellter Technik übernimmt Johannes Tomaschko keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit dieser. Für Schäden, die an bereits vor Ort installierten Geräten entstehen, haftet Johannes Tomaschko nicht. Ist die gestellte Technik nicht funktionstüchtig oder fällt aus, hat der Kunde / Veranstalter kein Recht, die Gage zu mindern.
6. Pflichten des Kunden
a) Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an der Technik (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment etc.), die durch Gäste oder ihn selbst entstehen.
b) Bei einer reinen DJ-Buchung ohne Technik ist von Seiten des Kunden / Veranstalters das komplette Equipment zu stellen. Dieses hat Folgendes zu beinhalten: Komplette Tonanlage (inkl. Verstärker & Lautsprecherboxen), Funkmikrofon, Mischpult mit XLR-Anschlüssen.
c) Der Kunde stellt die erforderliche Fläche für den Aufbau der Technik zur Verfügung und hält diese entsprechend frei. Je nach gebuchter Technik wird folgende Fläche benötigt:
DJ-Technik: 2 m x 0,8 m, Tontechnik: ca. 1 Quadratmeter pro Lautsprecher, Lichttechnik: ca. 1 Quadratmeter
d) Der Kunde hat für eine ausreichende Stromversorgung (230V) zu sorgen und diese für die Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Die Stromversorgung sollte in möglichst unmittelbarer Umgebung des DJ-Pults vorhanden sein. Für Schäden, die durch fehlerhaften Strom (Überspannung, Spannungsabfall etc.) an den von Johannes Tomaschko installierten Geräten entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe.
e) Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind in voller Höhe vom Veranstalter zu entrichten. Privatveranstaltungen sind davon nicht betroffen, da für diese keine GEMA-Gebühren entrichtet werden müssen.
7. Anlieferung
a) Der Kunde / Veranstalter hat einen geeigneten Parkplatz für Johannes Tomaschko bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen der Technik ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.
b) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und Johannes Tomaschko gezwungen sein, verkehrswidrig zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarngelder, Abschleppgebühren etc.) durch den Kunden / Veranstalter zu tragen.
8. Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand
Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne Punkte nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Johannes Tomaschko und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist Augsburg Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

